AGB Deutschland

1. Allgemeines

Optiswiss SA (im Folgenden „Optiswiss") ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital von 210.000 CHF und Sitz in 26, rue de Lyon – 4053 Basel – Schweiz, eingetragen unter der Nummer CHE-107.257.173 im Handelsregister des Kantons Basel-Stadt, vertreten durch Samuel Frei in seiner Funktion als CEO.

Media Creator (im Folgenden „Media Creator") ist eine unter der URL https://mediacreator.optiswiss.com/de/home/index.php verfügbare, von Optiswiss betriebene Plattform, die es Augenoptikern ermöglicht, ihre Kommunikations-/Marketingmaßnahmen gegenüber ihren Kunden direkt abzuwickeln.

Zugang zu Media Creator haben nur Optiker, die bereits Optiswiss-Kunden sind und der Online-Shop-Plattform Optiswiss beigetreten sind (im Folgenden die „Kunden").

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") sollen die Bedingungen festlegen, unter denen Optiswiss seinen Kunden mit Sitz in Frankreich die Nutzung von Media Creator ermöglicht.

Die AGB werden dem Kunden bei Abschluss des Media-Creator-Abonnements mitgeteilt. Jeder Abschluss eines Media-Creator-Abonnements setzt die vorbehaltlose Annahme der AGB durch den Kunden voraus.

Darüber hinaus werden die AGB dem Kunden auf Media Creator unter der URL https://mediacreator.optiswiss.com/de/agb/de-de/index.php sowie im Bereich „Service" – „Download" der Online-Shop-Plattform Optiswiss dauerhaft zur Verfügung gestellt, wo sie direkt und dauerhaft abrufbar sind.

Abweichungen von den AGB werden nur im gegenseitigen Einvernehmen akzeptiert, das in einem von beiden Parteien unterzeichneten Schriftstück festgehalten wird. Ebenso sind die von den Verkaufsleitern gemachten Angebote für Optiswiss nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt und von beiden Parteien unterschrieben wurden.

Optiswiss behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit anzupassen oder zu ändern. Die für den Kunden geltenden AGB sind diejenigen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Media-Creator-Abonnements oder ggf. bei dessen Verlängerung gültig sind.

2. Beschreibung der Dienstleistungen

Media Creator bietet den Kunden Zugang zu einer Reihe von Dienstleistungen, die es ihnen ermöglichen sollen, direkt Materialien für ihre Kommunikations-/Marketingaktionen mit ihren Kunden zu erstellen. Die verschiedenen von Media Creator angebotenen Dienstleistungen sind die auf der Website https://mediacreator.optiswiss.com/de/home/index.php dargestellten Dienstleistungen (im Folgenden die „Dienstleistungen").

3. Abschluss von Abonnements

Für den Abschluss eines Abonnements wird der Kunde aufgefordert, sich mit Optiswiss in Verbindung zu setzen, und zwar entweder über das Kontaktformular (verfügbar unter der URL https://mediacreator.optiswiss.com/de/kontakt/index.php), telefonisch unter 0800 45 88 458 oder per E-Mail (media.creator@optiswiss.ch).

Wenn der Kunde sein Interesse am Abschluss eines Abonnements bestätigt, übermittelt Optiswiss ihm per E-Mail einen Link, damit er den Abonnementvertrag (nachfolgend der „Vertrag") durch Bestätigung der AGB unterzeichnen kann.

4. Dauer der Abonnements

Der Vertrag wird für einen Zeitraum von 1 (einem) Monat abgeschlossen und verlängert sich stillschweigend am Ende jedes entsprechenden Zeitraums, sofern er nicht von einer der Parteien mindestens 1 (einen) Monat vor Ablauf des Vertrags gekündigt wird.

5. Preis

Die Preise für Abonnements sind auf Media Creator unter der URL https://mediacreator.optiswiss.com/de/kosten/index.php angegeben.

Es gilt der Preis, der am Tag des Vertragsabschlusses oder der Vertragsverlängerung auf Media Creator gültig ist.

Der Preis für das Abonnement setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

  • einer festen monatlichen Pauschale für die Nutzungslizenz;
  • dem Preis für die tatsächlich genutzten Dienstleistungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der ersten 3 (drei) Monate der Vertragslaufzeit die monatliche Pauschale für die Nutzungslizenz keine Anwendung findet. Nur der Preis für die tatsächlich in Anspruch genommenen Dienstleistungen wird von Optiswiss in Rechnung gestellt.

6. Zahlungsbedingungen

Der Preis für das Abonnement wird am Ende jedes Monats in Rechnung gestellt, wobei die monatliche Pauschale im Rahmen der Nutzungslizenz und der Preis für die genutzten Dienstleistungen gesondert in Rechnung gestellt werden.

Die Rechnungen von Optiswiss sind innerhalb von 30 (dreißig) Tagen zum Monatsende ab dem Ausstellungsdatum der Rechnung zu bezahlen.

Bei vorzeitiger Zahlung wird kein Skonto gewährt.

Im Falle einer auch nur teilweisen Nichtzahlung schuldet der Kunde von Rechts wegen Strafzahlungen in Höhe einer Pauschalentschädigung von 40 (vierzig) € für die internen Beitreibungskosten. Wenn die tatsächlich entstandenen Beitreibungskosten diesen Pauschalbetrag übersteigen, kann eine zusätzliche Entschädigung mit entsprechender Begründung gefordert werden.

Die Kosten für den Internetzugang, der für den Zugriff auf Media Creator erforderlich ist, sind vom Kunden zu tragen.

Die Abonnementdaten, insbesondere die Daten über die in Anspruch genommenen Dienstleistungen und die vom Kunden getätigten Zahlungen, werden von Optiswiss unter angemessenen Sicherheitsbedingungen aufbewahrt. Die Archivierung dieser Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs auf einem zuverlässigen und dauerhaften Datenträger, so dass sie einer getreuen und dauerhaften Kopie entsprechen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den von Optiswiss gehaltenen Daten und einem anderen Dokument wird ausdrücklich vereinbart, dass diese Daten zwischen den Parteien maßgeblich sind.

7. Pflichten des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen

7.1 Im Rahmen der Erstellung von Druckprodukten

Mit Media Creator erstellte Druckprodukte müssen von einer von Optiswiss benannten Druckerei gedruckt werden. Mit der Erteilung des Druckauftrags an die Druckerei schließt der Kunde einen verbindlichen Auftrag mit Optiswiss ab.
 
Für jede Kommunikation, die über ophthalmische Gläser gemacht wird, verpflichtet sich der Kunde, ein Verhältnis von 75 % (fünfundsiebzig Prozent) zugunsten der Optiswiss-Gläser einzuhalten.
 

7.2 Empfang von Druckprodukten

Druckprodukte können nur in Deutschland ausgeliefert werden.
Die üblichen Lieferfristen, abgesehen von Magazinen, betragen in der Regel D+5 (fünf) Werktage nach der Bestätigung.
Die übliche Lieferfrist für Zeitschriften beträgt 2 bis 3 Wochen (zwei bis drei).
Der Beginn der Lieferfrist ist das Datum des Eingangs der Bestellung bei Optiswiss.
 
Die oben genannten Lieferfristen sind nur als Richtwerte zu verstehen. Folglich kann Optiswiss im Falle einer verspäteten Lieferung nicht haftbar gemacht werden, dem Kunden steht keine Entschädigung zu und er darf die Produkte nicht ablehnen oder die Bestellung stornieren.
 
Wird jedoch die indikative Lieferfrist aus einem anderen Grund als höherer Gewalt oder einer vom Kunden zu verantwortenden Aussetzung der Lieferung um mehr als 30 (dreißig) Tage überschritten, kann die Bestellung von Druckprodukten vom Kunden storniert werden, ohne dass dies Anlass zu einer Entschädigung gibt.
 
Die Lieferung erfolgt an den Lieferort, den der Kunde bei der Aufgabe seiner Bestellung angegeben hat. Die Informationen, die der Kunde bei der Abgabe seiner Bestellung angibt, sind für ihn verbindlich. Im Falle eines Fehlers seinerseits bei der Angabe der Lieferadresse oder des Lieferortes, der zum Verlust der Produkte führt, bleibt der Kunde für die Bezahlung der verlorenen Produkte oder der durch seinen Fehler entstandenen zusätzlichen Kosten verantwortlich. Sollte es notwendig sein, die Lieferung umzuplanen, behält sich Optiswiss das Recht vor, dem Kunden die entstandenen zusätzlichen Lieferkosten in Rechnung zu stellen.
 
Im Falle von Verlust, Austausch, Beschädigung oder Nichtübereinstimmung im Zusammenhang mit dem Transport muss der Kunde jeden Vorbehalt unter Angabe der Art des Schadens in Anwesenheit des Fahrers auf dem ordnungsgemäß datierten und unterzeichneten Lieferschein vermerken, mit einer Bestätigung an den Spediteur, die per Einschreiben mit Rückschein oder außergerichtlich innerhalb von 3 (drei) Tagen (Feiertage nicht eingeschlossen) nach dem Erhalt der Produkte gesendet wird. Darüber hinaus muss der Kunde Optiswiss innerhalb von 5 (fünf) Tagen nach Erhalt der Ware per E-Mail und Einschreiben mit Rückschein eine Kopie der beim Spediteur eingereichten Beanstandung sowie des Lieferscheins übermitteln. Gegebenenfalls muss der Kunde die Ernennung eines gerichtlichen Sachverständigen beantragen. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Lieferung vorbehaltlos angenommen hat. Die Nichtübereinstimmung eines Teils der Lieferung entbindet nicht von der Verpflichtung, die gesamte Ware zu bezahlen, wobei der Kunde persönlich dafür Sorge trägt, dass der Spediteur ihm seinen Schaden ersetzt.
 
Im Falle eines Konformitätsmangels der Produkte, der nicht mit dem Transport zusammenhängt, muss der Kunde innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Erhalt der Produkte per Einschreiben mit Rückschein eine Beanstandung an Optiswiss senden. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass die gelieferten Produkte in Qualität und Quantität der Bestellung entsprechen.

8. Geistiges Eigentum

8.1 Geistiges Eigentum von Optiswiss

Optiswiss ist alleiniger Eigentümer oder Lizenznehmer aller geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf:
 
  • Media Creator (Quellcodes, Objektcodes, Architektur usw.),
  • seine Marken, Namen, Kurzbezeichnungen, Logos, grafischen Elemente oder andere Unterscheidungsmerkmale,
  • Datenbanken (Foto, Text usw.), die dem Kunden im Rahmen der Nutzung der Media-Creator-Dienstleistungen für die Erstellung seiner Kommunikationsmittel (im Folgenden „Optiswiss-Inhalte") zur Verfügung gestellt werden,

        (im Folgenden „geistiges Eigentum von Optiswiss").

Diese Elemente bleiben das ausschließliche Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber, d. h. von Optiswiss, den Verlegern und allen anderen betroffenen Rechteinhabern.

Die von Optiswiss gewährte Nutzungslizenz verleiht dem Kunden lediglich ein einfaches Recht zur persönlichen Nutzung im Rahmen der Erstellung seiner eigenen Kommunikation, das nicht ausschließlich, nicht übertragbar, unter Einhaltung der Bedingungen des Vertrags und auf die Dauer des Vertrags beschränkt ist.

Der Kunde darf Optiswiss-Inhalte außerhalb der Erstellung der im Rahmen der Dienstleistungen angebotenen Druckprodukte ohne die vorherige ausdrückliche Genehmigung von Optiswiss weder ganz noch teilweise herunterladen, vervielfältigen oder darstellen, in welcher Form oder mit welchem Medium auch immer.

Darüber hinaus ist es dem Kunden untersagt, in Bezug auf Media Creator Vervielfältigungen oder Darstellungen vorzunehmen, den Quell- oder Objektcode zu extrahieren sowie Disassemblierungen, Dekompilierungen oder Reverse Engineering vorzunehmen.

Optiswiss garantiert, dass das geistige Eigentum von Optiswiss keine Rechte an geistigem Eigentum, Rechtstitel oder Ansprüche Dritter verletzt.

Folglich stellt Optiswiss den Kunden von jeglichen Klagen (Fälschung, unlauterer Wettbewerb, Recht am eigenen Bild usw.) frei, die von Dritten insbesondere aufgrund der Nutzung der Optiswiss-Inhalte erhoben werden könnten, vorausgesetzt:

  • der Kunde hat alle seine Verpflichtungen am Ende des Vertrags erfüllt.
  • der Kunde hat Optiswiss innerhalb von 5 (fünf) Tagen schriftlich über die Klage oder die Beanstandung oder Mahnung, die dieser Klage vorausgegangen ist, informiert und
  • Optiswiss war in der Lage, die Leitung der Organisation der Verteidigung seiner eigenen Interessen und der des Kunden zu übernehmen, und der Kunde hat zu diesem Zweck aufrichtig an der besagten Verteidigung mitgewirkt, indem er alle Elemente, Informationen und Unterstützung bereitgestellt hat, die für eine solche Verteidigung erforderlich sind.
Optiswiss hat die alleinige Kontrolle über die Art und Weise, wie das Verfahren durchgeführt wird, und kann nach eigenem Ermessen einen Vergleich schließen oder ein Verfahren seiner Wahl einleiten.
 

8.2 Geistiges Eigentum des Kunden

Im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen hat der Kunde die Möglichkeit, seine eigenen Bilder, Fotos und Texte zur Erstellung von Kommunikationsmedien (im Folgenden die „Kundeninhalte") auf Media Creator hochzuladen.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass Optiswiss die Kundeninhalte lediglich hostet und keine anderen geistigen Eigentumsrechte an den Kundeninhalten hat als diejenigen, die ihm vom Kunden für die Zwecke der Nutzung der Dienstleistungen eingeräumt wurden.
 
Der Kunde ist allein verantwortlich für die Nutzung der Kundeninhalte und garantiert, dass diese keine geistigen Eigentumsrechte, Rechtstitel oder Ansprüche Dritter verletzen.
 
Dementsprechend stellt der Kunde Optiswiss von allen rechtlichen Schritten (Fälschung, unlauterer Wettbewerb, Recht am eigenen Bild usw.) frei, die von Dritten aufgrund der Nutzung der Kundeninhalte eingeleitet werden könnten.

9. Verfügbarkeit von Media Creator

Die Dienstleistungen stehen den Kunden normalerweise 24 (vierundzwanzig) Stunden am Tag, 7 (sieben) Tage pro Woche zur Verfügung.

Optiswiss unternimmt alle angemessenen Anstrengungen, um einen kontinuierlichen Zugang zu den Dienstleistungen zu gewährleisten, ist aber nicht verpflichtet, dies zu tun. Optiswiss haftet daher nicht für körperliche, materielle, finanzielle oder immaterielle Schäden, die durch die Nichtverfügbarkeit von Optiswiss oder den beeinträchtigten Zugang zu Optiswiss verursacht werden, und ist nicht verpflichtet, eine Entschädigung für das Abonnement zu zahlen, das für die Nichtverfügbarkeit oder den beeinträchtigten Zugang bezahlt wurde.

Es wird darauf hingewiesen, dass Optiswiss insbesondere nicht die Stabilität der Übertragungsraten und der Antwortzeiten garantieren kann, die nicht in seinem alleinigen Einflussbereich liegen, sondern auf die inhärenten Merkmale des Internet-Netzwerks und der von Dritten erbrachten Leistungen zurückzuführen sind.

Ebenso wenig haftet Optiswiss insbesondere für:

  • einen Ausfall des Media-Creator-Hosters;
  • die vorübergehende Nichtverfügbarkeit von Media Creator aufgrund von Wartungsarbeiten;
  • eine falsche Verwendung durch den Kunden;
  • die unerlaubte Nutzung von Media Creator.
Da die Dienstleistungen über eine IT-Umgebung laufen, die unter der Verwaltung und Verantwortung des Kunden steht, kann Optiswiss nicht für Fehlfunktionen der Dienstleistungen haftbar gemacht werden, die auf ein Element zurückzuführen sind, das Optiswiss nicht direkt kontrollieren kann.
 
Optiswiss behält sich das Recht vor, alle Wartungsarbeiten durchzuführen, die für den reibungslosen Betrieb der Dienstleistungen erforderlich sind, und verpflichtet sich, wann immer möglich die Dauer dieser Arbeiten zu begrenzen und in Zeiträumen einzugreifen, in denen die Unannehmlichkeiten für die Kunden so gering wie möglich sind.
 
Optiswiss bietet Dienstleistungen an, die zuvor getestet wurden und die mit den meisten Komponenten kompatibel sind, die zum Herstellen einer Verbindung und zum Surfen im Internet verwendet werden. Dennoch kann Optiswiss aufgrund seiner Abhängigkeit von den Leistungen Dritter (insbesondere von Herstellern von Computerhardware und Peripheriegeräten sowie Softwareherstellern) in keinem Fall für eventuelle Störungen bei der Bereitstellung oder der Qualität der Dienstleistungen haftbar gemacht werden.
 
Um die Dienstleistungen optimal nutzen zu können, sollte der Kunde:
 
  • über einen Breitband-Internetanschluss (Kabel, ADSL, Glasfaser) und einen der folgenden Browser verfügen (nicht erschöpfende Liste): Firefox 3.0 und spätere Versionen, Internet Explorer 7 und spätere Versionen, Chrome, Opera und Safari;
  • über eines der folgenden Betriebssysteme verfügen (nicht erschöpfende Liste):
    • PC: Windows 10 und spätere Versionen
    • APPLE: Mac OS X und spätere Versionen
Die Nutzung der Dienstleistungen erfordert die Aktivierung von Javascript im Browser (Standardeinstellung).
 
Es obliegt dem Kunden, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die schädlichen Folgen zu minimieren, die insbesondere mit einer möglichen Betriebsunterbrechung oder einem möglichen Verlust der Kundeninhalte oder seiner Kundendatenbank verbunden sind. So ist der Kunde insbesondere verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Kundeninhalte und seine Kundendatenbank regelmäßig zu sichern.
 
Der Kunde garantiert Optiswiss, dass seine Tätigkeit, für die er die Dienstleistungen nutzt, sowie die Kundeninhalte und seine Kundendatenbank nicht gegen irgendwelche in Frankreich geltenden Gesetze und Vorschriften verstoßen werden. Daher kann Optiswiss nicht für die vom Kunden über die Dienstleistungen organisierten Aktivitäten sowie für die Kundeninhalte und seine Kundendatenbank haftbar gemacht werden. Der Kunde stellt Optiswiss von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

10. Haftungsbeschränkung

In jedem Fall gelten für die Geltendmachung einer möglichen Haftung von Optiswiss die folgenden Ausschlüsse und Beschränkungen, wobei darauf hingewiesen wird, dass diese Haftungsausschlüsse und -beschränkungen eines der wesentlichen Elemente waren, die bei der Festlegung des Preises des Abonnements berücksichtigt wurden.

Ausschluss von Folgeschäden
In keinem Fall haften Optiswiss oder seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Bevollmächtigten für indirekte Schäden, Folgeschäden oder Nebenschäden, die daher ausdrücklich vom Schadenersatz ausgeschlossen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, entgangene Gewinne, Einnahmen oder Daten, die sich aus der Nutzung der Dienstleistungen, jeglicher Inhalte oder anderer Materialien ergeben, die über Media Creator zugänglich sind oder heruntergeladen werden, selbst wenn Optiswiss die Möglichkeit des Auftretens solcher Schäden bekannt ist oder darauf hingewiesen wurde.

Beschränkung für direkte Schäden:
Aufgrund der geringen Abonnementgebühr, die der Kunde für die Nutzung von Media Creator bezahlt, ist die Haftung von Optiswiss gegenüber dem Kunden, unabhängig von der Grundlage und Form des Anspruchs, ausdrücklich auf Schäden beschränkt, für die ein direkter Zusammenhang mit den Dienstleistungen nachgewiesen wurde, sowie auf jeden Fall auf den Gesamtbetrag der Abonnementgebühr (nur im Hinblick auf die Pauschale für die Nutzungslizenz), die in den letzten 12 (zwölf) Monaten vor der Beanstandung des Kunden bezahlt wurde.

11. Schutz personenbezogener Daten

Die von Optiswiss im Zusammenhang mit dem Betrieb von Media Creator erhobenen personenbezogenen Daten werden gemäß den Gesetzen und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert, insbesondere gemäß dem französischen Datenschutzgesetz vom 6. Januar 1978 in seiner derzeit gültigen Fassung und der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO).

Für weitere Informationen über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten kann der Kunde die Richtlinien von Optiswiss zur Verarbeitung personenbezogener Daten einsehen: https://mediacreator.optiswiss.com/de/datenschutz/index.php

12. Änderung der AGB

Optiswiss behält sich das Recht vor, die AGB sowie die Preise für seine Abonnements jederzeit zu ändern. In einem solchen Fall wird Optiswiss dem Kunden die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die neue Preisgestaltung mindestens 45 (fünfundvierzig) Tage vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail zusenden. Im Falle einer Vertragsverlängerung nach dem Inkrafttreten der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der neuen Preisgestaltung wird davon ausgegangen, dass der Kunde diese akzeptiert hat, und der Vertrag unterliegt dann den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der neuen Preisgestaltung. Der Kunde wird jedoch bei seinem ersten Login nach ihrem Inkrafttreten aufgefordert, seine Zustimmung zu den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der neuen Preisgestaltung zu geben, indem er das dafür vorgesehene Kästchen ankreuzt.

13. Eigentumsvorbehaltsklausel

Die infolge der Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden gelieferten Druckprodukte bleiben Eigentum von Optiswiss, bis der Kunde den Preis für das Abonnement in Haupt- und Nebenkosten vollständig bezahlt hat.

Der Kunde muss sie jedoch als bei seinem Sitz aufbewahrt betrachten und sie rechtsgültig gegen Feuer, Diebstahl und Wasserschäden versichern. Ungeachtet des oben genannten Eigentumsvorbehalts geht das Risiko an den Druckprodukten mit dem Verladen auf das Fahrzeug des Spediteurs über.

14. Höhere Gewalt

Keine der Vertragsparteien kann für ihre Verzögerung oder ihr Versagen bei der Erfüllung einer ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag haftbar gemacht werden, wenn diese Verzögerung oder dieses Versagen die direkte oder indirekte Auswirkung eines Falles höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des Zivilgesetzbuchs oder der französischen Rechtsprechung sind.

Jede Partei informiert die andere Partei unverzüglich über den Eintritt eines ihr bekannten Falls höherer Gewalt, der nach ihrer Auffassung die Erfüllung des Vertrags beeinträchtigen kann.

Wenn die Dauer der Behinderung 30 (dreißig) Tage überschreitet, kann jede der Parteien den Vertrag fristlos per Einschreiben mit Rückschein kündigen.

15. Vorzeitige Auflösung

Sollte eine der Parteien einer ihrer Verpflichtungen nicht nachkommen, kann der Vertrag von Rechts wegen von der geschädigten Partei auf Kosten der anderen Partei aufgelöst werden, nachdem diese eine Mahnung per Einschreiben mit Rückschein erhalten hat, in der sie aufgefordert wird, ihren Verpflichtungen nachzukommen, und in der die Absicht der geschädigten Partei erklärt wird, von dieser Auflösungsklausel Gebrauch zu machen, und die nach einer Frist von 8 (acht) Tagen ab dem Datum der ersten Zustellung an den Empfänger wirkungslos geblieben ist.

16. Nichtigkeit

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung der AGB würde nur dann zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages führen, wenn die strittige Bestimmung nach dem Willen der Parteien als wesentlich und entscheidend angesehen werden kann und ihre Unwirksamkeit die allgemeine Ausgewogenheit des Vertrages in Frage stellt.

17. Nichtverzicht

Das Schweigen einer Partei, ihr Versäumnis oder ihr Verzug bei der Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels, das ihr nach den AGB zusteht, darf gegenüber dieser Partei niemals als Verzicht auf ihre Rechte und Rechtsmittel ausgelegt werden, solange die gesetzliche Verjährungsfrist für die Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels noch nicht abgelaufen ist.

18. Streitbeilegung und anwendbares Recht

Der Vertrag unterliegt dem internen französischen Recht, was die Anwendung des Wiener Übereinkommens über den internationalen Warenverkauf ausschließt.

Im Falle einer Streitigkeit in Bezug auf den Vertrag, insbesondere hinsichtlich seiner Gültigkeit, Auslegung oder Erfüllung, muss jedem Verfahren ein Versuch zur gütlichen Einigung vorausgehen. Die Dauer der Phase des Versuchs einer gütlichen Einigung darf einen Zeitraum von 2 (zwei) Monaten ab dem Datum nicht überschreiten, an dem eine der Parteien der anderen Partei mitteilt, dass sie einen Versuch zur gütlichen Beilegung der Streitigkeit einleiten möchte.

Falls keine gütliche Einigung erzielt werden kann, unterliegt jede Streitigkeit im Zusammenhang mit dem Vertrag der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichts, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Geschäftssitz von Optiswiss befindet, auch im Falle einer Berufung oder einer Vielzahl von Beklagten.

Letzte Aktualisierung: November 2023